Beibehaltung der Straßenbeitragssatzung ist gerechteste Lösung

Beibehaltung der Straßenbeitragssatzung ist gerechteste Lösung

1. April 2022


Stellen Sie sich einmal vor, Sie seien Grundstückseigentümer in der Jahnstraße und hätten vor kurzem einen vier- oder gar fünfstelligen Betrag als Anteil für die Sanierung der Jahnstraße bezahlt. Mit Sicherheit fänden Sie die den Antrag der FWG, die Straßenbeiträge sofort abzuschaffen, ungerecht – und das zurecht.


Sie haben gerade viel Geld für „Ihre“ Straße bezahlt und die Anlieger der nächsten zu sanierenden Straße müssten nun nichts mehr bezahlen -im Gegenteil- Sie finanzieren nun über eine deutlich erhöhte Grundsteuer deren Straßensanierung noch mit. Das wäre ungerecht.


Die Sichtweise der FWG und das System als ungerecht zu bezeichnen ist schlichtweg falsch: Gemeindestraßen werden in der Regel innerhalb eines Zeitraumes von 35-50 Jahren einmal grundhaft erneuert. In der Praxis heißt dies, dass die Versorgungsleitungen und die Fahrbahndecke saniert werden müssen. Das bedeutet, dass über den Zeitraum einer Generation betrachtet, im Durchschnitt jedes Grundstück einmal einen Beitrag zur Finanzierung einer Straßensanierung leisten muss. In der Zwischenzeit benutzt der Grundstückseigentümer nicht nur „seine“ Straße, sondern befährt auch die Straßen, die mit den Beiträgen der dortigen Anlieger saniert wurden. Eine Ungerechtigkeit ist darin nicht zu erkennen.


Die Sanierung der Straßen muss bezahlt werden. In Ober-Mörlen wie in vielen anderen Kommunen auch- gibt es neben der Finanzierung aus dem Gemeindehaushalt –und damit durch alle Steuerzahler als zweite Säule die Beiträge der Anlieger. Fiele dieser Anteil weg, müsste die Grundsteuer drastisch erhöht werden. Was unter anderem die oben erwähnte Ungerechtigkeit zur Folge hätte. 


Alle von uns befragten Experten rieten uns deshalb auch, an einem etablierten System nichts zu ändern, weil dies neben einem großen Aufwand für die Verwaltung große Ungerechtigkeiten zur Folge hätte. Auch die Vertreter der anderen Fraktionen sahen dies auch so, weshalb der FWG-Antrag im Haupt- und Finanzausschuss mit 4 zu 1 Stimmen abgelehnt wurde.


Im Übrigen zieht auch das Beispiel der Stadt Karben, die kürzlich die Satzung abgeschafft hatte, nicht: Die Stadt Karben hatte zwar ebenfalls eine Satzung, die die Erhebung von Sanierungsbeiträgen regelte, nur wurde sie noch nie angewandt. Deshalb verursachte deren Abschaffung in Karben keine Ungerechtigkeiten.


Damit die Grundstückseigentümer sich zukünftig ausreichend lang auf den auf sie zukommenden Straßenbeitrag vorbereiten können, wird die Verwaltung auf unseren Vorschlag hin eine über mehrere Jahre laufende Prognose der zu sanierenden Straßen erstellen und veröffentlichen. Gleichwohl ist uns klar, dass es aufgrund der volatilen Baupreise und des vor Beginn der Baumaßnahme nicht vollumfänglich vorherzusehenden Sanierungsumfangs unmöglich ist, die genaue Höhe des Beitrags im Vorfeld vorherzusagen.

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