Kommunalwahl 2021 Briefwahl - Wie wähle ich richtig

Kommunalwahl 2021

Wenn Sie lieber kontaktlos wählen möchten und aufgrund der Corona-Pandemie Kontakte meiden, sollten Sie unbedingt den Weg der Briefwahl nutzen. Sie ist bequem und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich in aller Ruhe mit den umfangreichen Wahlunterlagen auseinanderzusetzen und sich ohne Zeitdruck zu entscheiden.

Möglich ab dem 1. Februar 2021.


Wie beantrage ich die Briefwahl?
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ist bereits ein Antragsformular vorgedruckt. Der ausgefüllte Antrag kann in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt in Ihrer Stadt/Gemeinde geschickt oder dort abgegeben werden. Sie können den Antrag aber auch ohne Verwendung des amtlichen Vordrucks schriftlich (Brief, Postkarte, Fax, E-Mail) oder mündlich beim Wahlamt ab dem 1. Februar 2021 stellen. Manche Städte und Gemeinden bieten auf ihrem Internetauftritt sogar Online-Formulare zur Beantragung an. Damit der oder die Antragsteller/in identifiziert werden kann, braucht das Wahlamt Vor- und Familienname, Anschrift und Geburtsdatum. Das Wahlamt sendet Ihnen dann die Briefwahlunterlagen zu, die bis zum Wahltag (14. März) wieder im Rathaus eingegangen sein müssen.


Wählen im Rathaus
Ab dem 1. Februar 2021 haben Sie auch die Möglichkeit, in Ihrem Rathaus unter Vorlage der Wahlbenachrichtigungskarte oder dem Personalausweis wählen zu gehen.


Am 14. März bestimmen Sie im Wetteraukreis über die neue Zusammensetzung der kommunalen Parlamente. Das betrifft die Ortsbeiräte, die Gemeindevertretungen, die Stadtverordnetenversammlungen und den Wetterauer Kreistag.

Für jedes zu wählende Parlament erhalten Sie einen Stimmzettel. Zu jeder Wahl stehen Ihnen so viele Stimmen zur Verfügung, wie das zu wählende Parlament Mitglieder hat.


Die Ober-Mörler Gemeindevertretung hat 31 Mitglieder - damit stehen Ihnen  Stimmen zur Verfügung.

Der Wetterauer Kreistag hat 81 Mitglieder - damit stehen Ihnen 81 Stimmen zur Verfügung.


Auf der Homepage der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung finden Sie weitere Informationen und Beispiele

DEINEDEMOKRATIE.DE

LISTENSTIMME
Dies ist die einfachste Form der Stimmabgabe: Sie machen bei Liste 1, CDU, ein Kreuz. Damit vergeben Sie Ihr gesamtes Stimmenkontingent an die CDU. Alle Stimmen werden auf die Kandidatinnen und Kandidaten entsprechend ihres Listenplatzes aufgeteilt.


KUMULIEREN
Sie können Ihre Stimmen auch auf einzelne Personen bündeln. Dabei gilt: Sie können jeder Kandidatin bzw. jedem Kandidat bis zu 3 Stimmen geben. Ebenso können Sie einzelne Kandidaten/innen streichen, sie bekommen dann keine Ihrer Stimmen. Zusätzlich sollten Sie ein Kreuz in der Kopfzeile bei der CDU machen, damit keine Stimme verloren geht.


PANASCHIEREN
Auch als Wähler/in einer anderen Partei können Sie mehreren Kandidatinnen bzw. Kandidaten der CDU jeweils bis zu drei Stimmen geben.

Share by: