Maria Keller vor Ort - mit Blick auf die Anforderungen aus dem Energiegesetz

„Maria Keller vor Ort - mit Blick auf die Anforderungen aus dem Energiegesetz“

11. April 2024


„Jedes Gebäude und jede Anlage sind individuell zu erfassen und die Maßnahmen individuell auszugestalten. Die Inanspruchnahme eines Beraters ist empfohlen,“ stellt die Ober-Mörler Bürgermeisterkandidatin Maria Keller zum Abschluss ihres Dialogs mit Energieberater Holger Reuss als Fazit fest. Kürzlich hatte sie mit der CDU Ober-Mörlen zu einem Infoabend in den Rittersaal des Schlosses zu diesem aktuellen Thema des neuen Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) und der Energiewende eingeladen, das zuletzt Hausbesitzer und Bürger zunehmend verunsichert hat.

Das neue GEG ist seit dem 01.01.2024 gültig und regelt u. a. die Vorgaben zum Austausch von bestehenden Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden für Ein- und Zweifamilienhäuser. Danach müssen seit diesem Jahr neue Heizkesselanlagen, die ausgetauscht werden, eine Mindestquote von 65 % Anteil aus erneuerbaren Energien (Umweltwärme) erfüllen, die z.B. aus Solaranlagen, Biomasse (Pellets; Holz), Wärmepumpen oder Biogase erzeugt werden können. Sachkundig beantwortete Holger Reuss die Fragen der Bürgermeisterkandidatin und der interessierten Bürger zu dem kommunalen Wärmeplan. Danach hat man mit seiner Aufstellung in Ober-Mörlen als Gemeinde unter 10 Tsd. Einwohner noch bis max. Mitte 2028 Zeit, womit Anlagenbetreiber bis dahin weiterhin auch auf die bewährten Techniken mit Heizöl-, Erdgas- oder Flüssiggaswärmeerzeugung zurückgreifen können. Wer jedoch bereits jetzt seine Heizung erneuern will/muss, dem werden aktuell umfangreiche Fördermittel angeboten. Für Einfamilienhäuser kann eine Bezuschussung von bis zu 23.500 € erfolgen. Da die Vorgaben für die Abwicklung der Förderungen sich teilweise kurzfristig ändern bzw. die Mittel begrenzt zur Verfügung stehen, ist eine konkrete Umsetzung individuell zu hinterfragen.

Hinsichtlich des Einsatzes der oftmals empfohlenen Wärmepumpen (WP) sei aufgrund der physikalischen Gegebenheiten eine Beurteilung der notwendigen Heizungswasser-Vorlauftemperaturen erforderlich, erklärt der Energieberater. Grundsätzlich seien WP nur dann effizient, wenn niedrige Vorlauftemperaturen (max. 50 °C oder geringer) für die Beheizung eines Gebäudes ausreichend sind. Für die entsprechende notwendige Leistung sei immer der Gebäudewärmebedarf ausschlaggebend, welcher die maximale Heizlast vorgibt. Je besser der Dämmstandart des Gebäudes, je geringer sei der spez. Wärmebedarf also die Heizlast insgesamt. Als Alternative könnten auch hybride Konzepte aufbauend auf die evtl. vorhandene Heizungsanlage sinnvoll sein und müssten jeweils individuell überprüft werden.

„Für alle Maßnahmen ist also noch genügend Zeit. Und bei der Planung und bei der Suche nach einer sinnvollen Lösung für Ihre Heizungsanlage wird Ihnen bald eine kostenlose Beratung angeboten,“ konnten Maria Keller und Holger Reuss die Hausbesitzer erst einmal beruhigen. Sie verwiesen dabei auf den Beschluss der Gemeindevertretung, wonach auf Anregung der Fraktion der Grünen in absehbarer Zeit Eigentümer von EFH/ZFH in Ober Mörlen mit Unterstützung der LandesEnergieAgentur Hessen (LEA) eine kostenlose Energieberatung vor Ort anfordern können. Sie erhalten dann einen ersten Überblick über die energetische Situation im begangenen Gebäude.

Maria Keller bedankte sich bei Holger Reuss für die kompetenten Ausführungen und nahm die Anregung aus dem Publikum gerne an, nach ihrer Wahl zur Bürgermeisterin im Bürgerbüro eine Anlaufstation einzurichten, die bei Fragen zu diesem Thema weiterhelfen kann. „Jedem Bürger wird auch bei diesem Themenkomplex in der Verwaltung weitergeholfen,“ verspricht die Bürgermeisterkandidatin.

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