Ober-Mörlen tritt der Leader-Region bei

Ober-Mörlen tritt der Leader-Region bei

25. März 2022


Ein einstimmiges Votum gab es bei der letzten Sitzung der Gemeindevertretung für den Beitritt der Gemeinde Ober-Mörlen, in der kommenden EU-Förderperiode 2023-2027 der LEADER-Region Wetterau beizutreten. Dieser Beitritt unter dem Schirm der Wirtschaftsförderung des Wetteraukreises ermöglicht der Gemeinde, aber auch Vereinen und privaten Investoren, für die Planung und vor allem die Umsetzung verschiedener Projekte Fördermittel zu beantragen. Ober-Mörlen ist in diesem Verbund eine von 19 Kommunen des Wetteraukreises, für die derzeit eine lokale Entwicklungsstrategie für die LEADER-Förderperiode 2023-2027 erarbeitet wird. Wenn unsere Region (Wetterau) für die nächste Förderperiode den Zuschlag erhält, können ab Januar 2023 Förderanträge zu den genehmigten Handlungsfeldern gestellt werden.


Dies sind neben den Querschnittsthemen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Klimaschutz vor allem die Bereiche:

  • Gleichwertige Lebensverhältnisse und Daseinsvorsorge, wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen durch Klein- und Kleinstunternehmen, Naherholung, Tourismus und Bio-ÖkonomieIn einem 

In einem Bürgerdialog mit Gemeindevertretern und Ober-Mörler Bürgern kamen bereits eine ganze Reihe von interessanten Themen für Ober-Mörlen zusammen:

  • Erweiterung des Spielplatz- und Sportgeländes in den Mühlwiesen
  • Weiterentwicklung von Kommunikations- und Begegnungsstätten (Erhalt von Gaststätten, Partizipation von jungen Menschen bei der Entwicklung von Betreiberkonzepten, Konzept zur Aktivierung des Schlossareals)
  • Konzept zur Verhinderung von innerörtlichem Leerstand und brachliegenden Bauplätzen
  • Nutzung des Fernradwegs für kommunale Angebote: Rastplatz, Sehenswürdigkeiten, Förderung des Tourismus
  • Konzept und Machbarkeitsstudie zur Optimierung der Kreislaufwirtschaft: Interkommunale Lösungen schaffen für Ast- und Grünschnitt durch energetische Nutzung (z.B. Hackschnitzel)
  • Landlabor (Digitalisierung der Vermarktung)
  • Nutzung der Bunker- und Militäranlagen in Langenhain-Ziegenberg

Die vorgestellten Ideen können für die weitere Planung von Projekten als Orientierung dienen, sind aber nicht bindend für die zukünftige Beantragung. Es können also auch ganz neue Projekte vor allem auch von Vereinen und privaten Initiativen, die sich erst im Laufe der nächsten Jahre ergeben, beantragt werden.


Als wichtigen Hinweis für die Antragsteller ist zu betonen, dass bei der Verfassung der Anträge die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung beratend und unterstützend zur Seite stehen. Somit hat die Gemeindevertretung die Voraussetzungen für die Teilhabe an der LEADER Förderperiode geschaffen. Es ist jetzt zu wünschen, dass von der Gemeinde und den Bürgern entsprechend Gebrauch gemacht wird.

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